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Wer heute zum Patienten wird, verirrt sich schnell im Dschungel des medizinischen Fachchinesisch. Häufig werden nicht einmal die Arztbriefe so formuliert, dass der Patient sie versteht. Dabei braucht er Informationen zu seiner Erkrankung, wenn er selbstbestimmt Gesundheits-Entscheidungen treffen soll. Ein Arzt-Patienten-Gespräch findet gerade bei Kassenpatienten überwiegend unter Zeitdruck statt. Wenn der Patient die Tür des Arztzimmers schließt, ist ein Großteil der Information bereits wieder vergessen oder gar nicht verstanden. Was bleibt sind fachsprachliche medizinische Befunde, die verunsichern, weil der Laie sie kaum versteht.

Damit sich das ändert und Arztbriefe sowie medizinische Befunde für unbedarfte Patienten verständlich werden, wurde vor acht Jahren die Website Washabich.de gegründet. Auf der Plattform erstellen ehrenamtlich tätige Mediziner kostenlos laienverständliche Übersetzungen. Da die Entlassungsgespräche in den Krankenhäusern oft sehr kurz ausfallen, sind sie nicht wirklich nachhaltig. Ein verständlicher Arztbrief führt dazu, dass der Patient über seine Untersuchungsergebnisse Bescheid weiß und über eventuelle Einnahmevorschriften von Medikamenten bestens informiert ist. Mit den von „Was hab ich“ übersetzten Patientenbriefen fühlten sich laut Umfrage fasst achtzig Prozent der Patienten unterstützt und waren zufriedener mit ihrem Klinikaufenthalt. Sie fühlen sich sicherer im Umgang mit der eigenen Erkrankung.

Kürzlich hat nun Washabich.de speziell für Krankenhäuser eine Software entwickelt, die mit allen Klinik-Systemen kompatibel ist. Anhand der Daten aus dem Krankenhaus-Informationssystem erstellt sie automatisch den Patientenbrief. Wir können nur hoffen, dass die Krankenhäuser zukünftig in Ihren Arztbriefen auf begreifbare Texte bauen.
 

Die Zahl der Absolventen für therapeutischer Heilberufe ist in den lethzten Jahren gestiegen

Nach Angaben des Landes-Sozialministeriums in Wiesbaden für 2018 haben 663 Physio-, Ergo­therapeuten, Podologen und Logopäden ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Setzt man das ins Verhältnis zu 2010, klettert die Zahl der Absolventen in diesen acht Jahren um rund 40 Prozent allein in Hessen.

Bei ambulanten Behandlungen gibt es keine Beihilfe für Fahrtkosten

Nach einer Hüftoperation im Krankenhaus war ein Beamter des Landes Rheinland-Pfalz noch in ambulanter Physiotherapie. Die Notwendigkeit der Weiterbehandlung war von ärztlicher Seite attestiert. Die Fahrtkosten mit dem Taxi in die Praxis addierten sich im Laufe der Zeit auf 1.743 Euro. Üblicherweise werden die Behandlungskosten von Landesbeamten in der Priva­ten Kran­ken­ver­siche­rung zum Teil vom Land als Beihilfe übernommen, den Rest zahlt die Versicherung.

Der Beamte stellte den Antrag auf Erstattung der Hälfte der Kosten, aber die Beihilfe lehnte das ab und erstattete dem Mann lediglich 100 Euro für eine Anschluss-Behandlung. Der Beamte klagte und das Ver­waltungs­ge­richts Koblenz entschied, dass Beamte grundsätzlich keine Bei­hilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen erstattet bekommen.